Fahrerlaubnisklassen

Hier findest Du einen Überblick über die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen, die in unserer Fahrschule ausgebildet werden.

Klasse B: Der Führerschein für´s "Auto" (ab 18/17 Jahre)

 

Mit der Klasse B darfst Du Kraftfahrzeuge (PKW (Personenkraftwagen) , aber auch LKW (Lastkraftwagen); ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) fahren.

 

Auch Anhänger darfst Du mit der Klasse B fahren, sofern dieser eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder bei einem schwereren Anhänger die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

 

Diese Fahrerlaubnis kannst Du bereits mit 17 Jahren (BF17) erwerben, wenn du als Fahranfänger bis zu deinem 18. Geburtstag von erfahrenen Autofahrern begleitet wirst. Die Begleitpersonen sind mindestens 30 Jahre alt, sind in den letzten fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und "bedauern" maximal einen Punkt in Flensburg.

 

Klasse B Automatik: Ohne Schalten zum Erfolg!

 

Genau wie die Klasse B, allerdings nur auf Automatikwagen beschränkt. Für alle, die später nur Automatikwagen fahren wollen. Auch in der Variante BF17.

 

 

Erweiterung B197: Schaltwagen oder Automatik?

Warum oder, wenn auch beides geht!

 

Kuppeln und Schalten stellt viele Fahrschüler vor eine große Herausforderung. Elektrofahrzeuge haben keine Schaltung, es sind Automatikwagen. Sind Schaltwagen überhaupt noch Zeitgemäß?

 

Bei uns lernt ihr beides! Mit B197 erlangst Du die Befähigung ein Schaltwagen zu fahren und machst deine Prüfung auf einem Automatikwagen. Du darfst dann Automatik- und Schaltwagen fahren. Natürlich auch in der Variante BF17 möglich.

 

Erweiterung B96: Für die „mittelgroßen“ Anhänger (ab 18/17 Jahre)

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem schwereren Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 4.250 kg nicht übersteigt.

 

Klasse BE: Für die „großen“ Anhänger (ab 18/17 Jahre)

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Klasse AM: Der 50er Roller (ab 15 Jahre)

Mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h schnell genug, um im fließenden Stadtverkehr mit fahren zu können. So wird der Weg zu Schule, zum Training oder zu Freunden für alle ab 15 Jahre ein leichtes.

 

Klasse AM: Das "Mopedauto" (ab 15 Jahre)

Wer es bei schlechtem Wetter trocken und bequem mag, für den bietet sich das Mopedauto an. Ebenfalls mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h kann man in diesem Zweisitzer alle Strecken des Alltags meistern. Sowohl elektrisch als auch mit Verbrennermotor. Die Ausbildung erfolgt auf einem Roller, so lernt ihr bereits mit 15 Jahren, ein Zweirad und ein breites Auto im Straßenverkehr zu führen.

 

Klasse A1: Der Einstieg in die Motorrad-Welt (ab 16 Jahre)

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

 

Klasse A2: Der nächste Schritt in die Motorrad-Welt (ab 18 Jahre)

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

 

Klasse A: Die freie Motorrad-Welt (ab 20 Jahre bei Vorbesitz A2/24 Jahre)

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

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