Hier finden Sie einen Überblick über die Verschiedenen Fahrerlaubnisklassen, die in unserer Fahrschule ausgebildet werden.
Klasse B: Der Führerschein für´s Auto (ab 18/17 Jahre)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schwereren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Erweiterung B96: Für die „mittelgroßen“ Anhänger (ab 18/17 Jahre)
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem schwereren Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 4.250 kg nicht übersteigt.
Klasse BE: Für die „großen“ Anhänger (ab 18/17 Jahre)
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Klasse AM: Der 50er Roller (ab 16 Jahre)
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.
Klasse A1: Der Einstieg in die Motorrad-Welt (ab 16 Jahre)
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Klasse A2: Der nächste Schritt in die Motorrad-Welt (ab 18 Jahre)
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Klasse A: Die freie Motorrad-Welt (ab 20/21/24 Jahre)
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.