Theorie & Praxis

Theoretischer Grundstoff

Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff und dem klassenspezifischen Zusatzstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.

 

Der theoretische Grundstoff setzt sich aus 12 Themen zusammen:

  1. Persönliche Voraussetzungen; Risikofaktor Mensch
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen
  3. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
  5. Vorfahrt; Vorrang; Kreuzungen und Einmündungen
  6. Verkehrsregelungen; Bahnübergänge
  7. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  8. Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten
  9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
  10. Ruhender Verkehr; Halten und Parken
  11. Verhalten in besonderen Situationen
  12. Lebenslanges Lernen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

Der klassenspezifische Zusatzstoff für B setzt sich aus 2 Themen zusammen:

  1. Technische Bedingungen, umweltbewußter Umgang mit Kraftfahrzeugen
  2. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung

Der klassenspezifische Zusatzstoff für AM, A1, A2 und A setzt sich aus 4 Themen zusammen:

  1. Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
  2. Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
  3. Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
  4. Fahrtechnik und Fahrphysik

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

 

Für die Klassen B und A sind folgende besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

 

Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.

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